Nachhaltigkeit

S-International Baden-Württemberg Nord

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 5 lit. a Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR”) ist die S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu veröffentlichen.
 

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit (Art. 3 Abs. 2 SFDR)

Nachhaltigkeit in der Anlageberatung der S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG

Als ein regional verwurzeltes Wertpapierinstitut gehört eine verantwortungsvolle Anlageberatung zum Selbstverständnis der S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG.

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört der Hinweis, dass wir aktuell keine Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen vertreiben. Etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen kann daher nicht entsprochen werden. Unabhängig davon kann das zugrundeliegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen.

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Be-reichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kun-den haben könnte.

Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen
Bei Finanzinstrumenten, die wir unseren Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, wei-ßen wir diese darauf hin, dass wir keine over the counter (OTC)-Derivate mit Nachhaltigkeits-merkmalen vertreiben. Etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen kann daher nicht entsprochen werden. Unabhängig davon kann das zugrundeliegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen.

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik (Art. 5 Abs. 1 SFDR)

Unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kunden weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

III. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 Abs. 5 lit. a SFDR)

Die S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG vertreibt keine OTC-Derivate mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

In der Anlageberatung weißen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir keine (OTC)-Derivate mit Nachhaltigkeitsmerkmalen vertreiben. Etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen kann daher nicht entsprochen werden. Unabhängig davon kann das zugrundeliegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen.

Die Einhaltung der beschriebenen organisatorischen Vorkehrungen wird in der S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG überwacht. So ist sichergestellt, dass den Kunden in der Anlageberatung mitgeteilt wird, dass keinen Nachhaltigkeitspräferenzen entsprochen werden kann.

 

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Stand: 15.11.2022